Haus & Grund Trier gewinnt auch im 115sten Jahr seines Bestehens fleißig neue Mitglieder

Seit wenigen Tagen haben Vermieter in Trier wieder gute Gründe, wenn sie nach Jahren des Stillhaltens eine Anpassung des Mietzinses vornehmen wollen. Im Zuge der Vorstellung des neuen qualifizierten Mietspiegels freilich gab es einige unnötige Störfeuer seitens der Stadtverwaltung.


Verlässliche Basis für künftige Mieterhöhungen: Vorsitzender Dr. Ralf Glandien (links) und Geschäftsführer Johannes Viertler von Haus & Grund Trier und Umgegend präsentieren den neuen Mietspiegel. - Foto: Harald Gruber

Es ist zunächst einmal eine gute Nachricht für alle Vermieter in Trier: Erstmals seit zehn Jahren gibt es mit dem neuen qualifizierten Mietspiegel nun wieder eine rechtssichere Grundlage für vielfach längst überfällige Mieterhöhungen. Unter maßgeblicher Mitbeteiligung von Haus & Grund Trier und Umgegend konnte das umfangreiche – und juristisch weitgehend unanzweifelbare – Zahlenwerk erstellt werden.

Demnach liegt die durchschnittliche Monats-Kaltmiete in einer der aufstrebensten Regionalmetropolen in Rheinland-Pfalz aktuell bei 6,62 Euro pro Quadratmeter. Bei der letzten Datenerhebung vor zehn Jahren waren es noch 5,75 Euro pro Quadratmeter gewesen.  

Was auf den ersten Blick wie ein gewaltiger Sprung nach oben aussieht, muss jedoch durch die aufgelaufene enorme Zeitspanne relativiert werden. Dann nämlich steht unterm Strich eine jährliche Mietpreissteigerung von gerade einmal 1,5 Prozent – und damit deutlich weniger als die allgemeine Teuerungsrate, geschweige denn als die Entwicklung der Immobilienpreise hier in der Region.

Erkenntnis des Gutachters: „Trier nicht gerade billig“

Um so unverständlicher ist das Verhalten der Trierer Stadtverwaltung rund um die Präsentation des neuen Mietspiegels. War zunächst vereinbart gewesen, dass auf einer gemeinsamen Pressekonferenz alle Beteiligten (also neben Haus & Grund auch Mieterbund, Stadt und beauftragte Beratungsfirma) das komplexe Zahlenwerk gegenüber die Öffentlichkeit erläutern, so preschte Sozialdezernentin Angelika Birk in einem überraschenden, gleichwohl medienwirksamen Alleingang vor.

Checkliste

Was genau bedeutet der neue Mietspiegel für private Vermieter in Trier?

Datenbasis: Insgesamt wurden ca. 1.000 mietspiegelrelevante Daten für Mietwohnungen erhoben, davon ca. 500 bei Mietern durch persönliche Interviews und ca. 500 bei Vermietern durch schriftliche Befragung. Die Auswahl erfolgte hierbei nach dem Zufallsprinzip über Einwohnermeldeamt und Liegenschaftskataster, die erhobenen Daten gelten als repäsentativ.

Gültigkeit: Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundene Wohnungen mit 25 bis 150 qm Wohnraum in vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Diese ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich aus Mieten zusammen, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder – von Betriebskostenerhöhungen abgesehen – geändert worden sind und gilt als Basis für Mietanpassungen.

Neuvermietung: Die ortsübliche Vergleichsmiete ist nicht gleichzusetzen mit der im Fall einer Neuvermietung zu erzielenden Marktmiete. Bei Neuvermietungen kann die Miete grundsätzlich frei vereinbart werden. Der Mietspiegel stellt auch keine Preisempfehlung dar. In Trier sind allerdings die Vorschriften der Mietpreisbegrenzungsverordnung zu beachten.


Plötzlich war nun im Lokalblatt zu lesen, in Trier gebe es „Wuchermieten“. Und der von der Stadt für teures Steuerzahlergeld eingekaufte Chef der Hamburger Consultingagentur „Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt“, Dr. Michael Clar, durfte sich mit solch tiefschürfenden Analysen wie „Trier ist nicht gerade billig“ zitieren lassen.

„Die Folgen für das friedliche Miteinander zwischen Mietern und Vermietern in Trier sind verheerend“, konstatiert der Vorsitzende von Haus & Grund Trier und Umgegend, Dr. Ralf Glandien. „Es ist für uns völlig unverständlich, warum hier seitens der Stadt und der Lokalpresse Öl ins Feuer gegossen wird.“

Insbesondere der Vorwurf der „Wuchermieten“ trifft hart – handelt es sich dabei doch um einen Straftatbestand, der mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann. Dafür müssten die Mieten dann allerdings nicht nur um 50 % über der örtlichen Vergleichsmiete liegen, es müsste auch das schamlose Ausnutzen einer schlimmen Notlage durch den Mieter vorliegen.

Haus & Grund Trier und Umgegend will sich dennoch nicht auf letztlich sinnlose Scharmützel mit Sozialderzernentin oder Lokalpresse einlassen, sondern sich voll und ganz auf die Arbeit in der Beratung seiner Mitglieder konzentrieren. „Private Vermieter sollten sich jedenfalls in keinem Fall ins Bockshorn jagen lassen,“ so Vereinsgeschäftsführer Johannes Viertler. Er hat bereits eine ganze Reihe von Mitgliedern auf seiner Liste stehen, die nur darauf gewartet haben, dass der neue Mietspiegel nun endlich vorliegt – und damit eine juristisch unanfechtbare Grundlage zur längst überfälligen Anpassung der seit vielen Jahren unverändert gebliebenen Kaltmiete.

Kleine Notiz am Rande: In der selben Ausgabe hatte das Lokalblatt „Trierischer Volksfreund“ darüber berichtet, dass Trier bei den Müllgebühren auf Rang 17 der hundert größten Städte in Deutschland steht. Stimmt also doch: „Trier ist nicht gerade billig.“ 

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